Die RUDER-CLUB DEUTSCHLAND STIFTUNG RUDERN ist seit dem 11.10.2003 die Nachfolgeinstitution des von überaus erfolgreichen Ruderern des DRV gegründeten RCD 1967 E.V.
Olympiasieger, Weltmeister, Europameister, Deutsche Meister, internationale und nationale Schiedsrichter, sowie für den Rudersport begeisterte Ruderinnen, Ruderer, Nichtruderer, Firmen und andere Institutionen sind Mitglieder des Kuratoriums.
Die Stiftung versteht sich nicht als „Geldeinsammel-Institution“, was schon der Namensteil „RUDER-CLUB“ der Stiftung andeutet. Die persönliche Kontaktpflege zwischen den Kuratoriumsmitgliedern wird nicht nur ermöglicht, sondern ist sehr erwünscht.

Die RUDER-CLUB DEUTSCHLAND STIFTUNG RUDERN erleichtert Rudervereinen, Jugendliche langfristig an den Leistungssport heranzuführen und sie an das soziale Zusammenwirken der Mitglieder in einem Sportverein zu gewöhnen. Die Stiftung bezuschusst einzelne Rudervereine direkt bei der Beschaffung von Bootsmaterial zur Ausübung des Leistungssports in deren Jugendabteilungen.

Die Stiftung ist grundsätzlich vom DRV unabhängig. Sie unterstützt den DRV aber auf Antrag und kann nur nach Zustimmung der Stiftungsgremien bei der Beschaffung von Bootsmaterial und bei Reparaturen für den DRV-Wanderruderbootspark, sowie bei der Finanzierung der Teilnahme der DRV- Leichtgewichts- und Behinderten-Rudermannschaften an internationalen Regatten behilflich sein.

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Die Satzung der "Ruder-Club Deutschland Stiftung Rudern" finden sie hier zum Download:

  Download Satzung (PDF - Format)

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Vorstand:

Michael Weissenberger, Bad Kissingen - Vorsitzender

Jens Hundertmark, Hannover

Michael Buchheit, Berlin 


Stiftungsrat:

Christian Prey, Kiel - Vorsitzender

Helmut Empacher, Eberbach

Renate Lantin-Holler, Koblenz

Woflgang Hottenrott

Horst Borchert, Berlin

Moritz Petri, München

Axel Eimers, Hamminkeln (für DRV )



Kuratorium:

Vorsitzender des Kuratoriums - Thomas Lange, Ratzeburg

 

 

Das Kuratorium setzt sich zusammen aus allen Förderern und allen Vertretern der Sponsoren.

Die Förderer gewährleisten durch Zustimmung zum Abbuchungsverfahren eine längerfristige und dauerhafte Unterstützung der Stiftung. 
Für Sponsoren gelten Sonderregelungen.